Zum 1. November treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Es gibt Neuerungen unter anderem in Sachen Organspende, Solarstrom und Pflege. Hier sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Organspende: Zum 1. November tritt die Organspendereform der Bundesregierung in Kraft. Ein für alle sichtbarer Effekt: In den nächsten zwölf Monaten soll jeder Deutsche über 16 Jahren Post von seiner Krankenkasse erhalten. Hingewiesen werden die Bürger darin unter anderem auf die Möglichkeit der Organspende. Ein Zwang zur Entscheidung für oder gegen die Spende besteht aber nach wie vor nicht. Außerdem sollen Lebendspender rechtlich künftig besser abgesichert werden, unter anderem durch einen sechswöchigen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Alte Autokennzeichenkürzel können wieder ausgegeben werden: Vom 1. November an können alte Autokennzeichenkürzel wieder ausgegeben werden. Die Bundesländer können beim Bundesverkehrsministerium die Wiedereinführung alter Autokennzeichnenkürzel beantragen. Wo sie das tun, können die Autofahrer freiwillig ihr Kennzeichen wechseln und bislang – zum Beispiel wegen Landkreisreformen – verschwundene Buchstabenkombinationen wieder auf ihr Nummernschild prägen lassen.
Vergütung für Solarstrom sinkt: Weniger Geld gibt es ab sofort für Besitzer von Photovoltaikanlagen für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Jeweils zum Monatsanfang im November, Dezember und Januar soll die Vergütung um 2,5 Prozent sinken. Grund für die außerplanmäßig hohe Absenkung der Zahlungen ist nach Angaben der Bundesnetzagentur ein nach wie vor sehr schneller Ausbau der Solarenergie.
Auszeit von der Pflege: Bereits am 30. Oktober sind Änderungen in der Pflege wirksam geworden: Wer Angehörige pflegt, soll nun leichter eine bis zu vier Wochen lange Auszeit von der Pflege nehmen können. Die Pflegebedürftigen dürfen dann die sogenannte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, das Pflegegeld für die pflegenden Angehörigen wird währenddessen in halber Höhe weiter gezahlt. Außerdem können Bewohner einer Pflegebedürftigen-Wohngruppe jetzt eine monatliche Förderung von 200 Euro für die Pflegekosten erhalten.