Das "Persönliche Budget" soll Behinderten erlauben, selbstbestimmt und so frei wie möglich leben zu können. Aber nur wenige kennen ihr Recht oder können es durchsetzen
Simonetta Paura war 37 Jahre lang gefangen. In einem Ghetto, so nennt sie es selbst. Das Ghetto, das waren einerseits die Einschränkungen durch ihre Tetraspastik, einer Lähmung der Extremitäten, und andererseits die minutengenauen Pläne des Pflegedienstes. Simonetta Paura sitzt im Rollstuhl. Die hübsche, fröhliche Frau mit italienischen Eltern ist fast durchgehend auf Hilfe angewiesen, vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. "Früher musste ich jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, weil dann der Pflegedienst kam", erzählt Paura. "Jeden Abend, auch am Wochenende. Wie soll ich denn da jemanden kennenlernen?" Ausgegrenzt hat sie sich gefühlt, fremdbestimmt.
Diese erzwungene Fremdbestimmung dürfte es heute eigentlich nicht mehr geben. Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch darauf, ihr Leben selbst zu gestalten. Das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor. Schon seit 2001 gibt es in Deutschland das Persönliche Budget, das die Abhängigkeit Behinderter von sozialen Einrichtungen reduzieren soll. Der Behinderte kann – wenn er will – selbst zum Arbeitgeber werden. Statt auf den Pflegedienst zu warten, bekommen Menschen wie Simonetta Paura nun Geld, um ihr Leben mit eigenen Helfern selbst zu organisieren. Doch das Verfahren ist extrem kompliziert, es wird durch bürokratische Hürden erschwert. Denn die Behinderten wollen nicht nur die Leistungen in Anspruch nehmen, die sie zuvor bekommen haben, sondern die Leistungen, die genau ihren Bedürfnissen entsprechen. Simonetta Paura beispielsweise will lieber um 23 Uhr oder auch mal um 3 Uhr morgens ins Bett gehen.