Kosten für Massagen und andere Heilbehandlungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur, wenn der Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Außerdem müssen sie im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgelistet sein.
Dies erläutert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Berlin. Zu Heilbehandlungen zählen unter anderem medizinische Bäder, Krankengymnastik sowie Sprach-, Inhalations- und Bewegungstherapien. Jedoch muss der Patient 10 % der Heilmittelkosten selbst tragen sowie 10 Euro je Rezept zuzahlen. Die Rezepte sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, für medizinische Fußpflege sind es 28 Tage.
Erstattung bei PKV hängt von Tarifbedingungen ab
Ob und in welcher Höhe die privaten Krankenversicherungen (PKV) die Heilmittel erstatten, hängt von den individuellen Tarifbedingungen ab. Es gibt keine Vorschrift, wie lange ein Heilmittelrezept gültig ist, teilt der Verband der privaten Krankenversicherungen in Köln mit. Allerdings kann die Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung überprüfen, wenn das Rezept erst nach langer Zeit eingelöst wird.
Die medizinische Fußpflege wird von meiner AOK nur dann bezahlt wenn man nachweisbar auf dauer Diabetiker ist. Also auch nicht ,wenn es möglich ist mit einer konsequenten Diät den Zucker zu senken.
Massagen wurden mir letzte Woche mitgeteilt seien ein Wellness Angebot für die Seele und wird nicht mehr vom Arzt verschrieben