Eine Praxis mit Rampe ist nicht genug“ (bsk/ph-pr) Ein Arztpraxis, die von baulicher Seite her barrierefrei gestaltet ist, reicht bei weitem noch nicht aus. So lautete der einstimmige Tenor auf der Veranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. zum Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderung. Für den BSK e.V. vor Ort waren die Vorsitzende des Landesverbands Berlin-Brandenburg Monika Matschke und der Sozialpolitische Referent des Verbands, Maik Nothnagel.
Motto des Abends im Berliner Rathaus war „Dauerthema UN-Konvention: Wie weiter?“, wobei ein Schwerpunkt auf Aspekten des Gesundheitswesens lag. Hierzu referierten Thorsten Stellmacher vom Projekt mobidat des Albatros e.V. und Rainer Sanner von der Berliner Behindertenzeitung. Die Barrierefreiheit von Arztpraxen sei mit einer Rampe oder einem Lift noch lange nicht gegeben, so Stellmacher in seinen Ausführungen. Es nütze Menschen mit Behinderung wenig, wenn sie zwar die Räume ihres behandelnden Arztes beispielsweise mit einem Rollstuhl erreichen könnten, dann jedoch nicht adäquat behandelt werden könnten, da die entsprechenden medizinischen Geräte nicht dafür ausgelegt sind. Anhand drastischer Beispiele machte Stellmacher die Situation deutlich. Auch Ursula Lehmann wusste aus eigener Erfahrung ähnliches zu berichten, so sei eine Mammographie nicht möglich gewesen, da das barrierefreie Gerät nicht vorgehalten wurde. Stellmacher berichtete weiter, dass es bereits vorgekommen sei, dass Menschen mit Behinderung geraten wurde, eine veterinärmedizinische Einrichtung aufzusuchen, da nur dort entsprechende Röntgengeräte vorgehalten würden, die auch für Rollstuhlfahrer geeignet seien mehr ......