In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zur Fahrbahn beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel 0,5 m. Erst daneben beginnt der Gehwegbereich.
Im Jahr 2002 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV – die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 2002“ herausgegeben. Basierend auf aktuellen Forschungsprojekten zum Flächenbedarf der Fußgänger sind in diesen Empfehlungen zu Mindestanforderungen formuliert, die ein Gehweg erfüllen muss:
Das Begegnen zweier Fußgänger, auch mit Regenschirmen, muss möglich sein. Zwei sich begegnende Fußgänger müssen genügend Abstand zwischen sich haben. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass im Durchschnitt 46 % der Fußgänger ein Gepäckstück, eine Tasche oder dergleichen tragen. Ein Überholen langsamer Personen, die zum Beispiel nur schlendern, muss möglich sein. Etwa 40 % der Fußgänger sind als Paar oder größere Gruppe unterwegs. Es muss ein Abstand zur Hauswand vorhanden sein. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn muss gewährleistet werden; in diesem Sicherheitsbereich werden auch die Verkehrsschilder aufgestellt. Mit dem Fahrrad fahrende Kinder (siehe oben) dürfen nicht zur Gefährdung werden. Zu der Nutzbarkeit der Gehwege gehört besonders auch die Berücksichtigung der Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss das Begegnen von zwei Rollstuhlfahrern möglich sein. Zunehmend wichtig wird auch das altengerechte Bauen. Personen mit Rollatoren sollten auch an einander vorbei kommen. Zur Nutzbarkeit gehört auch die Möglichkeit des Begegnens zweier Personen mit Kinderwagen. Gehwege haben auch soziale Funktionen wie Aufenthalt. Hierfür muss auch der entsprechende Platz vorhanden sein.