Gebehinderten Personen stehen weitreichende steuerliche Begünstigungen zu Verfügung. So kann ein behinderter Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten (Kilometersatz) nachweisen und ansetzen oder alternativ erhöhte Kilometerpauschbeträgen nutzen. Dies gilt für behinderte Arbeitnehmer die das Merkmal „G“, „aG“ oder „H“ in ihrem Behindertenausweis führen. mehr ......