So wie in Bergheim ist es leider noch an vielen Orten ich denke je mehr man dies anmahnt, beziehungsweise der Gemeinde mitteilt und um Abhilfe bitte je eher tut sich was. ------------------ Die barrierefreie Nutzung mancher Bürgersteige in Bergheim sei zeitweise nicht möglich, da die Lader der Abfuhrunternehmen nach der Leerung der Tonnen diese oft auf den Bürgersteigen stehen ließen, beklagt Horst Schneider.
Auf dem Bürgersteig abgestellte Mülltonnen, die dort bis zum späten Nachmittag stehen, beeinträchtigen die Barrierefreiheit.
BERGHEIM - Die barrierefreie Nutzung mancher Bürgersteige in Bergheim durch Rollstuhlfahrer, behinderte Menschen mit Rollatoren sowie durch Kinder bis zu zehn Jahren mit Fahrrädern, sei zeitweise nicht möglich, da die Lader der Abfuhrunternehmen nach der Leerung der Tonnen diese oft auf den Bürgersteigen stehen ließen. Das beklagt Horst Schneider, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „60 plus“ der Kreis-SPD in einem Schreiben an Bürgermeisterin Maria Pfordt. Die Abfallentsorgungssatzung schreibt vor, dass Abfallbehälter am Abfuhrtag ab 6 Uhr so vom Anschlusspflichtigen an der Grundstücksgrenze aufzustellen sind, dass Vorübergehende und der Straßenverkehr nicht gefährdet oder behindert werden. Nach der Entleerung sind die Behälter ohne Verzug von den öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen, heißt es in der Satzung weiter.
Da aus verschiedensten Gründen eine sofortige Entfernung der Mülltonnen nach deren Leerung vielen Bürgern gar nicht möglich sei, stünden die Tonnen oft noch am Nachmittag auf den Gehwegen. Die Entsorgungsbetriebe sollen daher von der Stadt aufgefordert werden, die Mülltonnen nach Entleerung auf die jeweiligen Grundstücke zurückzustellen. Schneider verweist auf das Beispiel der Stadt Köln, wo die Abfalltonnen von den Mitarbeitern von den Grundstücken geholt und nach der Entleerung wieder dorthin zurückgebracht werden.
Die Bergheimer Satzung müsse, so Schneider, entsprechend geändert werden, um jederzeit eine barrierefreie Nutzung der Gehwege gewährleisten zu können. (ftz)