15.9.08)Der „LuCro“-Spezialschuh für Diabetiker ist seit dem 27. August 2008 offiziell ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden. Zuvor hatten sich die Firma Schein und der GKV-Spitzenverband nach einem jahrelangen Rechtsstreit auf einen Vergleich geeinigt.
Spezialschuhe für Diabetiker waren bislang nicht im Hilfsmittelverzeichnis erhalten, da nach Ansicht der Spitzenverbände der Krankenkassen nicht ausreichend wissenschaftliche Belege zur Wirksamkeit dieser Schuhe vorlagen. Deshalb wurde auch im Jahr 2004 der Antrag der Firma Schein, Remscheid, bezüglich der Aufnahme verschiedener Modelle ihrer „LuCro“-Spezialschuhe abgelehnt. In dem daraufhin von Schein angestrengten Verfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf wurden die Spitzenverbände der Krankenkassen dazu verpflichtet, das Produkt ins Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Gegen dieses Urteil hatten die Spitzenverbände vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt. Nachdem sich jedoch abzeichnete, dass die Kassen auch vor diesem Gericht unterliegen würden, einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.
Der GKV-Spitzenverband, als Rechtsnachfolger der Spitzenverbände der Krankenkassen, nahm nun die Schuhe in das Hilfsmittelverzeichnis mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. August 2008 offiziell auf.
Die Schuhe kommen grundsätzlich bei einer diabetischen Polyneuropathie mit ausgeprägter Neuropathie und ausgeprägter Angiopathie, verbunden mit bereits vorhandenen oder abgeheilten Ulzera in und/oder sonstigen mechanischen Irritationen, die zu regionalen Druckspitzen führe, zum Einsatz. Es sei aber jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Versorgung mit diesem Schuh angezeigt ist. Im Rahmen einer späteren Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sollen konkrete Qualitätsanforderungen an Spezialschuhe für Diabetiker formuliert werden.