Hallufix-Schiene im Hilfsmittelverzeichnis Das dynamische Schienensystem Hallufix® ist ab sofort im Hilfsmittelverzeichnis mit der Positionsnummer: 05.01.01.3001 gelistet. Damit erfüllt die Orthese Hallufix® die Voraussetzungen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen für die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis.
Die innovative Schiene Hallufix® wird zur Behandlung und Korrektur der Großzehenfehlstellung – „Hallux valgus“ – sowohl prae- als auch auch postoperativ eingesetzt. Sie wird mittels einer Zehen- und einer Mittelfußbandage am Fuß befestigt, hält das Fußquergewölbe, stabilisiert den Mittelfuß, entlastet den Ballen und wirkt so korrigierend auf die Fehlstellung. Als besonderes Alleinstellungsmerkmal verfügt Hallufix® über eine dynamische Gelenkfunktion, die eine natürliche Bewegung des Großzehengrundgelenks erlaubt. Somit können Patienten die Orthese Hallufix® auch unter Belastung tragen.
Zahlreiche Studien belegen die therapeutische Wirkung von Hallufix®. So zeigt eine neuere vergleichende radiologische Untersuchung zwischen starrer Nachtschiene und der dynamischen Schiene Hallufix® von Prof. Milachowski aus München an Fällen mit leichtem bis mittelschwerem Hallux valgus, dass mit Hilfe der beweglichen Schiene die Fehlstellung bei konservativer Behandlung in den Normalbereich korrigiert werden kann. Postoperativ zeigen Beobachtungsstudien und Erfahrungsberichte, dass mit Hallufix® eine frühzeitige, postoperative Mobilisierung des Fußes erfolgt und sich die Rehazeit entsprechend verkürzt hier gelesen ......