Anrechnungspflichtige Kohlenhydrate Anrechnungspflichtige Kohlenhydrate sind Kohlenhydrate, die bei der Berechnung der Insulindosis herangezogen werden müssen.
Kohlenhydrate sind Einfach-, Zweifach- oder Vielfachzucker, die dem Körper als Energiequelle dienen. Zwei- und Vielfachzucker werden im Verdauungstrakt zu Einfachzuckern abgebaut, bevor sie ins Blut übertreten. Das Hormon Insulin schleust den Zucker dann in die Körperzellen.
Diabetiker, die Insulin spritzen, müssen die Insulindosis auf den Kohlenhydratgehalt ihrer Nahrung abstimmen. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff "anrechnungspflichtige Kohlenhydrate" verwendet.
Zuckeraustauschstoffe, wie sie z.B. in Diätprodukten häufig als Süßungsmittel verwendet werden, gehören ebenfalls zu den Kohlenhydraten. Sie werden vom Stoffwechsel ohne Insulin verarbeitet. Deshalb müssen Zuckeraustauschstoffe im Rahmen der üblichen Verwendung nicht angerechnet werden.
Sonderfall Alkohol
Gemüse und Salat enthalten in üblichen Portionen so wenig Kohlenhydrate, dass sie in der Regel nicht anrechnungspflichtig sind.
Auch Kohlenyhdrate in alkoholischen Getränken werden in der Regel nicht auf die Insulindosis angerechnet. Alkohol hemmt die Zuckerneubildung in der Leber, die vor allem für die Basisversorgung des Körpers mit Zucker (Energie) nötig ist, zum Beispiel zwischen den Mahlzeiten und in der Nacht. Dadurch erhöht Alkohol das Risiko für Unterzuckerungen.