In Teilzeit für die Pflege Berlin/Mainz – Mehr als zwei Drittel der fast 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. Meist sind es nahe Angehörige, in der Regel Frauen, die sich jahrelang Tag für Tag um die Schwerkranken kümmern – und dafür ihren Beruf komplett aufgeben. Das soll ab nächstem Jahr anders werden. Ein neues Familienpflegezeit-Gesetz will Betroffene stärker unterstützen, damit sie Beruf und Pflege künftig unter einen Hut bekommen.
Stimmt der Bundesrat zu, dürfen pflegende Angehörige ab 1. Januar 2012 bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit kräftig zurückfahren. Finanziell soll die Umstellung auf Teilzeit zudem verkraftbar bleiben. Klingt gut, hat aber mächtige Pferdefüße, gibt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, zu bedenken.
Wichtigster Knackpunkt: Spielt der Chef nicht mit, nutzt das ganze Gesetz nichts. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflege ist nicht verankert. Wer händeringend auf die Neuregelung wartet, sollte jetzt schon mit seinem Arbeitgeber reden. Das sind die Vor- und Nachteile: