Ich bin es gewohnt, zu kämpfen. Jeden Tag Ratzeburg - Muss man damit rechnen, dass ein Behindertenparkplatz nicht für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte geeignet ist? Muss eine Rollstuhlfahrerin einen für Rollstuhlfahrer ausgewiesenen Parkplatz gründlich prüfen, bevor sie dort parkt? Braucht ein gefühlloses Bein mit einem zertrümmerten Sprunggelenk weniger Pflege als ein Bein, das schmerzt? Darf jemandem das Schmerzensgeld verwehrt werden, nur weil er keine körperlichen Schmerzen spüren kann?
Mit diesem Fragen beschäftigen sich derzeit die Richter am Landgericht Lübeck. Hauptpersonen in diesem Rechtsstreit sind die Rollstuhlfahrerin Angelika Mincke und die Stadt Ratzeburg. Der Fall: Angelika Mincke hat seit 1989 den Führerschein. Sie ist seit 1984 auf den Rollstuhl angewiesen und nutzt ihr Auto regelmäßig, da es ihr als allein lebender Frau die notwendige Mobilität und Freiheit gibt. An diesem Tag im November 2009 fuhr sie einen Behindertenparkplatz am Rathaus an. Bisher hatte sie immer einen anderen Parkplatz genutzt. Als sie sich vom Fahrersitz in ihren Rollstuhl heben wollte, verrutschten die Vorderräder plötzlich und ruckartig. „Dass sie sich etwas bewegen ist völlig normal, aber hier kippte gleich der ganze Rollstuhl nach vorne, weil er mit dem Vorderrad in eine tiefe Fuge zwischen den unebenen Pflastersteinen geraten war“, erklärt Mincke. Der schwere Sturz blieb nicht ohne Folge. „Ich spüre meinen Fuß zwar nicht, aber am nächsten Tag wurde er dick und blau. Darauf bin ich ins Krankenhaus gefahren.“ Dort stellten die Ärzte fest, dass das Sprunggelenk zertrümmert war. Im Krankenhaus wurde ihr Fuß zunächst nicht versorgt, das mit Querschnittsgelähmten unerfahrene Personal zeigte sich hilflos und auch der Fuß wurde nicht fixiert. Auch nachdem die Verletzte von Fieberschüben heimgesucht wurde, unternahmen die Ärzte nichts, sagt Mincke. „Von einem Gips riet der Arzt ab und man witzelte stattdessen, man werde einfach ein Gummiband um meinen Fuß binden und mir die Enden in die Hände geben.“ Empört, verletzt und hilflos entschied sich die Querschnittsgelähmte nach weiteren unschönen Erlebnissen und nach einem weiteren Ansteigen des Fiebers das Krankenhaus zu verlassen.
Erst nachdem sie am nächsten Tag in einem anderen Krankenhaus behandelt wurde, begann die eigentliche Therapie des zertrümmerten Sprunggelenks. „Endlich bekam ich etwas gegen das Fieber, endlich wurde mein Bein mit einem offenen Gips fixiert, endlich half man mir, statt mich hilflos liegen zu lassen mehr ......