Zitat Anlässlich der Paralympischen Spiele, die am 29. August in London starten, hat die Europäische Kommission die Rechte behinderter Passagiere bei Flugreisen klargestellt.
Trotz EU-weit geltender Regeln haben behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen weiterhin Probleme bei Flugreisen. Nach wie vor werden behinderte Menschen ohne Grund abgewiesen oder müssen andere ungerechtfertigte Forderungen erfüllen.
Die veröffentlichten Leitlinien weisen beispielsweise darauf hin, dass Personen kein Attest vorweisen müssen, nur weil sie blind sind oder im Rollstuhl sitzen. Allerdings müssen behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen ihre Bedürfnisse mindestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug anmelden. Nur so können die Flughäfen oder Fluggesellschaften die erforderliche Hilfe gewähren.
"Es ist schon schwierig genug, mit einer Behinderung im Leben zurecht zu kommen. Es sollte nicht noch schwieriger werden, wenn man am Flughafen ankommt. Meine Botschaft an behinderte Flugreisende lautet: Wenn Sie sich die Reise erleichtern wollen, sagen Sie rechtzeitig Bescheid, dass Sie kommen. Und den Fluggesellschaften und Flughäfen möchte ich Folgendes mitgeben: Behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste benötigen meist Ihre Hilfestellung. Die Leitlinien sollen Sie dabei unterstützen, diesen Reisenden zu helfen.“, sagte der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas.
Die Leitlinien gelten für Reisende auf allen EU-Flughäfen sowie für Flugreisen mit EU-Fluggesellschaften weltweit. Sie sind auch von Fluggesellschaften aus Ländern außerhalb der EU auf Flügen innerhalb Europas oder aus Europa zu beachten.