Betriebsrenten-Beginn verschiebt sich mit gesetzlichem Rentenalter BAG: Zusage ab 65 meinte immer den gesetzlichen Rentenbeginn
Arbeitnehmer können nach ihrem 65. Geburtstag nicht mehr sofort mit ihrer Betriebsrente rechnen. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung schiebt sich der Rentenbeginn entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung in Stufen hinaus, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Mai 2012 entschied (Aktenzeichen: 3 AZR 11/10). Das gilt selbst dann, wenn in einer Rentenzusage vor 2007 ein Zahlungsbeginn nach Vollendung des 65. Lebensjahres ausdrücklich genannt ist.
Im Streitfall sah die Versorgungsordnung des Arbeitgebers aus dem Jahr 1995 eine Betriebsrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres vor. 1998 wurde die betriebliche Altersversorgung komplett umgestellt. Umstritten ist, ob die Änderung wirksam ist.
Wie nun das BAG entschied, kommt es für den Vergleich der Versorgungsordnungen nicht mehr auf den zugesagten Rentenbeginn mit 65 an. Bei alten Betriebsrenten-Zusagen sei mit diesem Alter nicht wirklich der 65. Geburtstag gemeint, sondern vielmehr ein Zahlungsbeginn parallel zur gesetzlichen Rente.
Diese aber wird mit dem "Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz" in Stufen hinausgeschoben. Bereits für alle, die