Behinderte Menschen sind in ihrem privaten und beruflichen Alltag zahlreichen Nachteilen ausgesetzt. In ganz unterschiedlichen Bereichen können Betroffene daher so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die im wörtlichen Sinne einige der Nachteile und Mehraufwendungen ausgleichen sollen.
So gibt es für schwerbehinderte Menschen beispielsweise gesonderte arbeitsrechtliche Regelungen, bestimmte Steuervergünstigungen oder etwa auch die Berechtigung zur kostenlosen Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Gewährung einzelner Nachteilsausgleiche muss separat beantragt werden und ist darüber hinaus abhängig von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Ausgestellt wird dieser vom zuständigen Versorgungsamt, welches gleichzeitig auch den Anspruch auf die Eintragung bestimmter Merkzeichen prüft. Diese Merkzeichen berechtigen den Träger des Ausweises wiederum zur Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche; die Bezeichnungen lauteten: