Mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises sollen einige der durch die Erkrankung und Behandlung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden; also nicht etwa nur die Nachteile von Erwerbstätigen. Dieser Ausgleich geschieht durch Vergünstigungen auf mehreren Ebenen und ist nicht zuletzt abhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB).
Zu den Vergünstigungen zählen bei einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr:•Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. •Hilfen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, z. B. technische Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse.
•Beschleunigung des Eintritts des Renten- bzw. Pensionsbezuges.
•Überstundenbefreiung (Wunsch).
•Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
•Bevorzugte Abfertigung bei Behörden.
•Je nach Höhe des zuerkannten GdB diverse Steuererleichterungen: So kann ein Pauschbetrag jährlich steuermindernd geltend gemacht werden.
•Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
•Ab 80 % Behinderung gibt es Freibeträge beim Wohngeld. Davon profitieren vor allem Bezieher von kleinen Renten.
•Die Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen kann mit Schwerbehindertenausweis ermäßigt werden.
•Die Bahncard kann für die Hälfte des Normalpreises bei mindestens 80 % GdB erworben werden.
•Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen (z. B. ADAC) sind häufig reduziert.
•Je nach zusätzlichen Merkmalen gibt es Vergünstigungen bei Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kfz-Steuer, Freifahrten, Reduzierung der Eintrittspreise.