Infolge eines Unfalls wurde einem Vater zweier Kinder der rechte Oberschenkel amputiert. Darüber hinaus ist die linke Köperhälfte des 39-jährigen Familienvaters teilweise gelähmt. Anlässlich der neusten Technik beantragte er bei der Krankenkasse die Kostenübernahme des sogenannten Power Knee von der Firma Össur. Dies ist die weltweit erste Prothese mit Antrieb für oberschenkelamputierte Menschen. Das Power Knee ersetzt je nach Bedarf die natürliche Muskeltätigkeit beim Beugen und Strecken des Knies.
Die Kasse bewilligte jedoch die computergesteuerte Prothese nicht, seine Klage vor dem Sozialgericht Detmold scheiterte in erster Instanz.
In der Berufung vor dem Landesgericht Essen hat die Krankenkasse im Laufe der mündlichen Verhandlung den Anspruch des Klägers anerkannt. Es musste kein Urteil mehr gesprochen werden, die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Des Weiteren stellte das Gericht in diesem Zusammenhang klar, dass die 60.000 Euro teure Knieprothese nicht gegen das Gebot der sparsamen Mittelverwendung verstoße. Der Grund hierfür ist, dass es keine vergleichbare Prothese gibt.
„Diese Grundsatzentscheidung ebne Hunderten Patienten in Deutschland den Weg, unabhängig von ihrer finanziellen Situation mit der technisch und medizinisch modernsten Prothesen-Lösung versorgt werden zu können“, so Herr Ralf Müller, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, der für seinen Mandanten diese Entscheidung erwirkte