Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:
EU-einheitlicher Parkausweis Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigtenkreis Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung Blinde Menschen
Benötigte Unterlagen Schwerbehindertenausweis mit Eintrag: aG oder Bl, 1 Passbild Personalausweis oder Meldebescheinigung