Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Die alten, noch nicht EU-weiten Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
Daher empfiehlt der Sozialverband VdK Deutschland allen Betroffenen, die noch einen alten Parkausweis besitzen (vor 2001), rechtzeitig den neuen Ausweis zu beantragen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise. Sie sind EU-weit gültig; beim Parken gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Passfoto) ausschließlich auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.