Argumentationshilfe gegen die Fahrtauglichkeitsprüfung bei der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl I) Vorbemerkung Bei Elektrorollstühlen handelt es sich um so genannte „motorisierte Krankenfahrstühle“. Diese gehören ebenso wie Pkws und Motorräder zur Gruppe der Kraftfahrzeuge. Einige Krankenkassen nehmen dies in letzter Zeit verstärkt zum Anlass, von Menschen mit Behinderung, die von ihrem Arzt einen Elektrorollstuhl verordnet bekommen haben, eine Fahrtauglichkeitsprüfung zu verlangen. Die Betroffenen werden in diesen Fällen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung beim TÜV geladen. Stellt der TÜV fest, dass der behinderte Mensch aus verkehrspsychologischer Sicht nicht in der Lage ist, einen Elektrorollstuhl sicher im Straßenverkehr zu führen, lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme für den Rollstuhl ab. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte hält derartige Entscheidungen für rechtswidrig. Zum einen bestehen erhebliche Bedenken dagegen, dass medizinisch-psychologische Tests, die für das Führen eines herkömmlichen Kfzs entwickelt wurden, zur Prüfung der Fahrtauglichkeit eines E-Rolli-Fahrers verwendet werden. Zum anderen darf es auf die Fähigkeit, einen E-Rolli im Straßenverkehr zu führen, dann nicht ankommen, wenn der behinderte Mensch den E-Rolli vorwiegend in Innenräumen oder in Außenbereichen führt, in denen die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Gegen entsprechende Ablehnungsbescheide der Krankenkassen sollte daher Widerspruch eingelegt werden. Sinnvoll kann es ferner sein, sich bereits im Vorfeld gegen die Begutachtung beim TÜV zur Wehr zu setzen. Das nachfolgende Musterschreiben an die Krankenkasse führt deshalb Argumente auf, die gegen die Durchführung eines medizinisch-psychologischen Tests sprechen. Zu beachten ist, dass bei der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl immer die individuellen Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielen. Verwenden Sie in Ihrem Schreiben daher nur die Argumente, die auf Ihren Fall zutreffen. Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, www.bvkm.de 1 Bundesverband