für Deutschland gilt ALLGEMEINES Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf einem Parkplatz, der mit dem Namen einer Person oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist. DAS PARKEN AUF STRASSEN Sie können auf Parkplätzen auf Straßen • und in Bereichen mit Parkverbot bis zu drei Stunden parken. • Sie können die zeitliche Parkbegrenzung auf Parkplätzen auf Straßen oder in Bereichen mit zeitlich begrenzter Parkdauer überschreiten. • Sie können auf sonst durch Parkschein- und Parkplatzautomaten als gebührenpflichtige Parkplätze kenntlich gemachten Parkplätzen kostenfrei parken. • Sie können auf für Anwohner reservierten Parkplätzen bis zu drei Stunden parken. • Sie können in eingeschränkten Verkehrsbereichen und außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen parken, wenn Sie keinen Durchgangsverkehr behindern. • Parken Sie nur in Fußgängerzonen, wenn örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrücklich erlauben. Informieren Sie sich vor Ort. Selbst wenn eine Sondergenehmigung vorliegt, sind die Einfahrt und das Parken nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Anmerkung: Diese Sondergenehmigungen sind nur zutreffend, wenn es in der Nähe keine weiteren Parkmöglichkeiten gibt. Die Parkhöchstdauer darf 24 Stunden nicht überschreiten. DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN Die Bestimmungen variieren von Parkplatz zu Parkplatz. Überprüfen Sie die Parkplatzhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.
eine Broschüre auch für andere Länder gibt es hier mehr ......