Dass bei Ausschreibungen von Krankenkassen das billigste Angebot den Zuschlag erhält und der Faktor Qualität auf der Strecke bleibt, verwundert niemanden mehr. Aktuell hat eine Krankenkasse die Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten der Produktgruppe 14 ausgeschrieben, wie der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) mitteilt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nur die Präqualifizierungsbestätigung oder die Vorlage entsprechender Nachweise werden verlangt. Dies stelle lediglich sicher, dass grundsätzliche Strukturen im Unternehmen vorhanden sind, so der QVH. Konkrete Anforderungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Ergebnisqualität kommen in der aktuellen Ausschreibung nicht vor. Es sei nicht erkennbar wie die Krankenkasse beabsichtige, ihre eigenen Werbeversprechen, mit denen sie um neue Mitglieder buhle, in der Praxis durch die Gewinner der Ausschreibung einzulösen, kritisiert der Qualitätsverbund. Welche Versorgungsqualität bei den Versicherten ankommen soll, bleibe völlig offen.
Preis darf nicht alleiniges Kriterium sein Der QVH stellt klar: „Der Preis darf nicht das alleinige Kriterium sein.“ Eine ausschließliche Fixierung auf den Preis führe zu einem ruinösen Wettbewerb, der in erster Linie zu Lasten der Versorgungsqualität gehe. Dieser Wettbewerb werde unnötig auf dem Rücken der betroffenen Menschen ausgetragen, die diese Leistungen dringend brauchen.
QVH fordert intensivere Diskussion über Qualitätsstandards Der QVH fordert deshalb, die Diskussion über Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung zu intensivieren. Ziel müsse ein bundesweiter Konsens zur Definition des Qualitätsbegriffes für jeden einzelnen Bereich der Hilfsmittelversorgung sein. Nur auf diesem Wege könne für alle Beteiligten klar werden, was der Betroffene erwarten kann, was der Leistungserbringer liefern muss und was die Krankenkassen in Ausschreibungen fordern oder in Verträgen vereinbaren müssen. "Letztendlich geht es darum, Qualitätsanforderungen zu definieren, deren Einhaltung zu überwachen und Transparenz darüber herzustellen", schreibt der QVH weiter.
Der Verbund ruft die Krankenkassen auf, die vorhandenen QVH-Qualitätsstandards in Ausschreibungen und Verträge einfließen zu lassen und über die Fortschreibung dieser Standards mit allen an der Versorgung Beteiligten, also Patienten, Behinderten, Ärzten, Leistungserbringern und Herstellern, zu diskutieren. Der QVH ist bereit, diesen Dialog zu moderieren, die Ergebnisse zu formulieren und transparent zu machen. (QVH/MyH/pg)