Die Finanzmängel der Städte, Kommunen und Körperschaften kennt scheinbar keine Rechte; weder die von normalen Bürgern, noch die von Behinderten. Zwei Jahre nach Beschlusslegung der Vereinten Nationen ( WHO, UNO und UN ) zur Verbesserung der Lebensumstände für Behinderte ist seit 2009 auch in der Bundesrepublik Gesetz geworden, was die für Welt als natürliches Recht erkannt wurde. Aber, und darum geht es in diesem Artikel, was kümmert es die Städte, Kommunen und Körperschaften, wenn übergreifende Gesetze Maßnahmen verlangen!
Um zu erkennen, worum es bei dem Sachstand, Verbesserung der Lebensumstände für Behinderte, geht, beachte man das Handbuch zur Individuellen Hilfeplanung, IHP 3 ( Link ).
Hier heißt es:
“Es hat sich als zentrale Aufgabe herausgestellt, das im Denkansatz der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und der ICF verankerte Verständnis von Behinderung abzubilden und als Grundlage aller Planung zu nehmen: Menschen mit Behinderung sind nicht als “Träger” eines persönlichen Defizits anzusehen, sondern dabei zu unterstützen, die ihnen bei der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Wege stehenden Barrieren zu überwinden. In diesem Sinne ist es angemessen, sie als “Menschen vor Teilhabebarrieren” zu sehen und alle Aktivitäten bzw. Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt zu sehen, ob sie hierzu verhelfen.” mehr ......