Zitat Berlin (kobinet) Welche Möglichkeiten bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Verbänden, um Menschen dabei zu unterstützen, vor Gericht gegen Diskriminierung vorzugehen? Wann kann eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz oder dem Verbraucherschutz erhoben werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die Einreichung einer Beschwerde auf internationaler Ebene (UN, Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) sinnvoll? Antworten auf diese und weitere Fragen bietet das neue Online-Handbuch "Aktiv gegen Diskriminierung" des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Das Handbuch richtet sich vor allem an Verbände und steht im Internet unter www.aktiv-gegen-diskriminierung.de zur Verfügung. Interessierte finden auf dieser Internetseite einen Überblick über die nationalen und internationalen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz mit konkreten Handlungsanleitungen und praxisorientiertem Wissen.
In dem Handbuch werden gleichermaßen der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen wie vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität oder Orientierung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung behandelt. Eine Einführung in den menschenrechtsbasierten Diskriminierungsschutz ergänzt den Überblick. Zudem präsentiert die Internetseite nach Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine Übersicht der Verbandsrechte - in sieben Sprachen -, die zentralen rechtlichen Grundlagen und eine umfangreiche Linksammlung zum Thema. Ein geschlossener Mitgliederbereich umfasst ein Diskussionsforum mit wechselnden Themen und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedern über den Diskriminierungsschutz auszutauschen.
Das Online-Handbuch ist Teil des Projekts "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" am Deutschen Institut für Menschenrechte (2009-2011). Ziel war es, die Durchsetzung und Geltendmachung von Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und damit insgesamt eine Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland zu fördern. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. moh